Notarin in Bremen
Im Immobilienrecht liegt mein Hauptarbeitsgebiet. Ich werde bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen ebenso hinzugezogen wie bei Immobilienschenkungen, etwa wegen des Wunsches der Weitergabe einer Immobilie an die nächste Generation. Die erforderlichen Entwürfe werden von mir erarbeitet und beurkundet. Zu meinen Aufgaben gehört vorrangig natürlich die Beratung der Beteiligten, aber auch die Abwicklung der Verträge, z. B. durch das Einholen behördlicher Genehmigungen, Löschungen von Pfandrechten im Grundbuch, Eintragungen von Vormerkungen usw. Zur Absicherung von Krediten werden zudem Grundschulden und Hypotheken von mir beurkundet.
Gern berate ich Sie außerdem vor oder nach Ihrer Eheschließung über die Möglichkeit, ehevertraglicher Regelungen, z. B. zu Fragen des Güterstandes während der Ehe oder zu unterhaltsrechtlichen Regelungen. Treffen Sie im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung Vereinbarungen, die der notariellen Beurkundung bedürfen, so entwerfe und beurkunde ich für Sie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Diese beinhalten in der Regel Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung, zu Unterhaltszahlungen und zum Versorgungsausgleich.
Eine kluge Testamentsgestaltung ist heute wichtiger denn je. Als Notarin habe ich bei Ihrer Beratung neben den steuerlichen Aspekten bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen selbstverständlich auch familiäre Gesichtspunkte im Blick, wie etwa die Versorgung von Angehörigen oder das Vermeiden von Streit und Zwist innerhalb der Familie.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen genießen höchstes Vertrauen im Rechtsverkehr. Sie werden von mir nicht nur entworfen und beurkundet, sondern auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert und daher im Fall der Fälle auch gefunden.